Sie benötigen (externen) Datenschutz für Ihr Unternehmen?
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Die Vorschriften
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weiterer Vorschriften die maßgebliche Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten in den Ländern der EU. Daneben entstanden zahlreiche „europäische Acts“, die eine umfassende Digitalstrategie der EU darstellen und neben personenbezogenen auch den Umgang mit nicht personenbezogenen Daten, wie anonymisierten Maschinen-, Mess-, Bodendaten u.s.w. ermöglichen und regeln sollen.
Einige Definitionen: Datenschutz, Datensicherheit und IT-Sicherheit
*** Beim Datenschutz geht es um die rechtlichen Fragen, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen.
*** Die Datensicherheit befasst sich mit dem generellen Schutz von Daten, unabhängig davon, ob ein Personenbezug besteht oder nicht. Gemeint ist der Schutz digitaler Daten vor zerstörerischen Einflüssen (z.B. Datendiebstahl, Cyberangriff).
*** Die IT-Sicherheit meint Eigenschaften von IT-Systemen, die die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen (z.B. Zugangsbeschränkungen, Berechtigungskonzepte).
Wer benötigt nun einen Datenschutzbeauftragten?
Ein Datenschutzbeauftragter muss von jeder privaten Stelle benannt werden, die mindestens 20 Mitarbeiter hat und die via IT, also automatisiert personenbezogener Daten verarbeitet (hierzu zählen auch Mitarbeiterdaten von Unternehmen oder die gesammelten personenbezogenen Daten von privaten Hobby- oder Sportvereinen).
Wir unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter. Sprechen Sie uns an.
Wir beraten, erstellen Dokumente wie Verfahrensverzeichnisse, Datenflussdiagramme, Auftragsdatenverarbeitungsverträge u.s.w. – unterstützt durch Caralegal Software.
